Mieten

Instrumente mieten

Eine Geige, eine Bratsche, ein Cello oder einen Kontrabass zu mieten kann sinnvoll sein,

  • wenn man Anfänger ist und noch nicht abschätzen kann, ob man für den Rest seines Lebens bei diesem Instrument bleiben wird. Ein Mietinstrument ist schnell zurückgegeben!
  • bei Kindern, die im Wachstum begriffen sind und alle ein bis zwei Jahre die nächste Instrumentengrösse brauchen. Der Instrumentenwechsel ist am einfachsten, wenn man sein Instrument in Miete hat. Ausserdem kann man sich so die Investition für die Anschaffung des Instruments sparen (bzw. hinausschieben, bis man bei der Erwachsenengrösse angelangt ist und sich und seiner musikalischen Zukunft einigermassen sicher ist).

Mittlerweile gibt es für alle Streichinstrumente kleine Kindergrössen, also nicht nur bei den Geigen und Celli, sondern auch bei den Bässen und Bratschen!

Wir sind Vermietungsstelle der 600 Miet-Streichinstrumente der Musikschule Zürcher Oberland MZO. Für Schüler aus Gemeinden, die der MZO angeschlossen sind, gibt es kaum eine günstigere Gelegenheit, ein Streichinstrument zu mieten (Tarif und Mietbedingungen siehe  unter Links), zumal die Instrumente auch noch versichert sind.

Wer etwas qualitativ Besseres braucht, kann sich unter meinen eigenen Instrumenten eines aussuchen, zu anderen Mietbedingungen allerdings. Für die Versicherung ist da die Privat-Haftpflicht des Mieters zuständig. Wenn im Anschluss an die Miete ein Instrument gekauft wird, kann von einer grosszügigen Mietanrechnung profitiert werden. Fragen Sie nach den genauen Bedingungen!


Geigenbauatelier Martin Keller, Eggstrasse 88, 8620 Wetzikon,
Telefon: 044 930 12 67, Fax: 044 930 12 48, Mail: info@keller-geigenbau.ch